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Free and Open Source, Open Access, Creative Commons und E-Learning – Empfehlungen

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Free and Open Source, Open Access, Creative Commons und E-Learning – Remix Culture für das Lernen mit digitalen Medien

Maik Stührenberg & Sebastian Seitz (14. März 2013) Dieses Werk bzw. Inhalt steht unter einer Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland Lizenz

Empfehlungen

Die Öffnung der im Lernprozess mit digitalen Medien involvierten Komponenten (Technik, Zugang, Recht) ermöglicht einen innovativen und motivierenden Umgang mit Lehrmaterialien:

[A]lways and everywhere, free resources have been crucial to innovation and creativty; that without them, creativity is crippled. Thus, and especially in the digital age, the central question becomes not whether government or the market should control a resource, but whether a resource should be controlled at all. Just because control is possible, it doesn’t follow that it is justified. (Lessig 2001, S. 14)

Um Offenheit, Transparenz und demokratisches Verständnis von Bildungseinrichtungen authentisch zu transportieren, sollten deren Bemühungen zur Umsetzung auch die Ebene der Software umfassen. Durch den Einsatz von FOSS können soziale Ungleichheiten gemindert und moderne schulpädagogische Konzepte ganzheitlich umgesetzt werden. Der Schule kommt als geschütztem Raum eine besondere Aufgabe zu. Sie sollte daher möglichst von Großkonzernen unabhängig sein. FOSS bietet hierzu auf Ebene der Softwarenutzung vielfältige Möglichkeiten.

Im Kontext der aktuellen Debatte um Freie Lehr- und Lernmaterialien (OER) und frei verfügbare wissenschaftliche Werke (OA), sollte die Bedeutsamkeit von FOSS ebenfalls nicht unterschätzt werden. Zwar wird von Vertretern beider Bewegungen allein auf Grund der gemeinsamen Kernidee von Offenheit FOSS empfohlen (OECD 2007, S. 109), dennoch sind weitere positive Effekte bei deren kombinierten Einsatz möglich.

Besondere Bedeutung muss vor allem der Kompatibilität von Software und Formaten beigemessen werden. Durch den Einsatz offener Formate und Standards trägt FOSS zu einer Förderung von Interoperabilität bei (Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft – Projektgruppe Interoperabilität, Standards, Freie Software 2013, S. 100) und erlaubt auch neue Formen des Lehrens und Lernens wie z.B. Gamification oder das Lernen in sozialen Netzwerken (ohne die Gefahr des sogenannten Vendor-Lock-Ins, also die Abhängigkeit von Format und/oder Software eines spezifischen Herstellers).

Dabei decken sich unsere Empfehlungen mit denen der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft – Projektgruppe Bildung und Forschung (2012) des Deutschen Bundestags. Auch diese empfiehlt die Förderung von Open Access und Open Educational Resources im Rahmen von Forschung und Lehre (Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft – Projektgruppe Bildung und Forschung 2012, S. 13).

Maßgebliche Schritte dazu sind die Anpassung des Urhebergesetzes an die digitalen Chancen, die Stärkung von Open-Access-Publikationen (auch im Hinblick auf die Akzeptanz in Universitäten, beispielsweise durch die Verpflichtung öffentlich geförderter Forschungsprojekte, ihre Ergebnisse gleichzeitig oder zeitnah mit der Erstveröffentlichung frei zugänglich zu machen, Zweitverwertung), aber auch die breitere Unterstützung offener, standardisierter Formate (vorrangig im Bereich der Inhalte aber auch im Bereich der Metadaten), um diese losgelöst von proprietärer Software einsetzen und verarbeiten zu können. Eine radikale Modifikation des Urheberrechts wird es auf absehbare Zeit nicht geben, dazu ist das nationale Recht bereits zu sehr an internationale Verträge gebunden bzw. an diese angepasst (vgl. Dobusch 2012), auch wenn es zumindest schrittweise an die Gegebenheiten der digitalen Welt angepasst werden muss. Im Gegenteil ist gerade in den letzten Jahren ein gegenläufiger Trend zu beobachten: Obwohl der Rückfall der Nutzungsrechte an den Autoren nach Ablauf einer festgelegten Frist (etwa nach zehn Jahren, Term Reversion , vgl. Kretschmer 2011) in der Wissenschaft diskutiert wird und für die Verwertungsorganisationen nicht zwingend mit Umsatzeinbußen verbunden ist (vgl. Tschmuck 2012; Weitzmann und Otto 2011), wurden durch die Politik jüngst Schutzrechte sowohl in den USA als auch in Europa verlängert (im Falle von Musikaufnahmen auf 70 Jahre nach dem Tod des Autors in Umsetzung der Richtlinie 2011/77/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.09.2011[1]). Während das US-amerikanische Recht zumindest den Fair Use erlaubt, während eine vergleichbare legale Nutzung im deutschen Recht nicht vorgesehen ist (auch wenn zumindest für den akademischen Bereich die in Abschnitt 8 genannten Urheberrechtsschranken wie § 52a UrhG existieren). Die Einführung eines solchen in die deutsche oder europäische Rechtsprechung in Kombination mit klar definierten Befugnissen (inklusive des Rechts auf Remix) für den Bereich der Aus- und Weiterbildung wäre zumindest ein Fortschritt. Ebenso wünschenswert wäre die Vereinfachung bestehender rechtlicher Normen, sodass sie auch für Privatpersonen nachvollziehbar wären.

Bis dahin können die in diesem Beitrag diskutierten OA-Lizenzen im bestehenden rechtlichen Rahmen ein erster Schritt sein, um die freie Verfügbarkeit von Informationen im Rahmen von Forschung und Lehre zu gewährleisten – die aktuellen Urheberrechtsschranken des § 52a UrhG sind zu ungenau formuliert (und darüber hinaus unzureichend), um die Lehre mit digitalen Inhalten auf eine rechtlich sichere Basis zu stellen. Die Politik ist hier gefordert, die Veröffentlichung der Ergebnisse (und darüber hinaus auch aller Rohdaten) staatlich geförderter Projekte unter Open Access als verbindlichen Baustein nationaler Förderpolitik zu formulieren. Hier vermögen staatliche Stellen auch eine Vorbildfunktion einzunehmen, indem sie entsprechende Daten interessierten Bürgern und Initiativen frei zur Verfügung stellen (Prinzip Open Data bzw. Open Government). Ebenso sollte die Verwendung nachhaltiger und offener Formate verbindlich vorgeschrieben werden (auch im Sinne der in Abschnitt 8 genannten Open Definition). Diese rechtlichen Voraussetzungen müssen begleitet werden von einer Anpassung der Lehrmethoden. Lernende sollten angeleitet werden, mit den originalen Forschungsdaten zu arbeiten, publizierte Ergebnisse eigenständig nachvollziehen zu können und ggf. eigene Schlüsse zu ziehen.

Auch ideell muss ein Umdenken stattfinden. So fordert Lawrence Lessig anlässlich des zehnjährigen Geburtstag von Creative Commons:

Aber eine Stufe darüber ist eine Bewegung, Leute, die zu Universitäten sagen, „eure Arbeit sollte nicht weggeschlossen bleiben“, worauf kommt „aber was sollen wir sonst machen?“, und darauf antworten sie, „ihr könntet ja zum Beispiel unter einer beliebigen CC-Lizenz veröffentlichen“. Und hier müssen wir beide Seiten ermutigen, weil es noch ein weiter Weg ist bis dahin, dass die Leute begreifen, dass das Urheberrecht in seiner herkömmlichen Form keinen Sinn ergibt. (Wöhrl 2012, S. 19)

Wissen ist eines der wenigen Güter, die durch Teilen vermehrt werden. Die Gesellschaft als Ganzes ist dazu aufgerufen, diese Gemeinschaftsressource für alle zugreifbar und nutzbar zu machen – Kuhlen (2012) zeigt mögliche Wege zur Vereinbarung von Wissensökonomie und Wissensökologie, also der gleichzeitigen kommerziellen und freien Nutzung von Informationen.

Ein weiterer Punkt ist die Steigerung des Ansehens von Publikationen in Open-Access-Journalen. Die wissenschaftliche Community als Ganzes ist gefragt, ein Umdenken einzuleiten – weg von der bisher herrschenden Autoren-Kultur hin zu einer Internet-Kultur des Teilens. Sobald es als normal angesehen wird, dass Artikel und weitere Forschungsergebnisse frei und offen verfügbar sind, ist zu erwarten, dass sich dieser Grundgedanke auf andere Felder wissenschaftlichen Arbeitens (inklusive der Lehre) ausweiten wird.



  1. Einzusehen unter http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32011L0077:DE:NOT, Stand: 28.02.2013. Vgl. auch Weitzmann and Otto (2011).
Autor
Kristin Narr
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