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Initiative Urheberrecht für die Informationsgesellschaft

Initiative Urheberrecht für die Informationsgesellschaft

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Visual Recording "Urheberrecht für die Informationsgesellschaft"
Visual Recording "Paneldiskussion Urheberrecht für die Informationsgesellschaft"

3. Initiative des Collaboratory Urheberrecht für die Informationsgesellschaft

In der dritten Initiative des Internet & Gesellschaft Collaboratory wird der Frage nachgegangen, welche Eigenschaften ein Regelungssystem für immaterielle Güter, also ein Urheberrecht für die Informationsordnung des 21. Jahrhunderts, haben muss. Ein Urheberrecht, das sowohl Kreativität als auch Innovation fördert, neue Geschäftsmodelle ermöglicht und so generell dem Anspruch einer „Magna Charta der Informationsgesellschaft“ gerecht wird.

Herausforderung

Das Urheberrecht beschäftigt nicht mehr nur die Rechtswissenschaft und –politik, sondern auch Zivilgesellschaft und weite Teile der Wirtschaft sind sich mittlerweile seiner elementaren Bedeutung bewusst. Es ist das wahrscheinlich wichtigste juristische Regelungsinstrument für die Informations- oder Wissensgesellschaft. Die Kritik am bestehenden System ist allgegenwärtig und kommt aus allen Richtungen. Aber durch Kritik allein ändert sich natürlich nichts, entwickelt sich nichts fort. Was der heutigen Diskussion in Deutschland noch weit gehend fehlt, ist eine grundsätzliche Debatte über die Weiterentwicklung des Urheberrechts, bzw. Regelungsalternativen zum heutigen System, die auch vor der Überprüfung wesentlicher Prinzipien des Urheberrechts nicht haltmacht.

Ziel der Initiative

Der Denkansatz der Initiative beschränkt sich nicht – wie viele andere Projekte - auf Ansätze, die mit den Vorgaben aus dem geltenden nationalen, europäischen oder internationalen Urheberrecht vereinbar sind. Vielmehr soll perspektivisch und dabei bewusst unabhängig von den bestehenden Reglementierungen für die Ausgestaltung des Urheberrechts gedacht werden. In diesem Kontext sollen einige wesentliche Prinzipien (die neuralgischen Punkte) des Urheberrechts aus konzeptioneller Sicht beleuchtet werden. Diese sind:

  • der urheberrechtliche Begründungsansatz (Sinn und Zweck des Urheberrechts),
  • das Verhältnis von Schutzrecht und Schrankenbestimmungen,
  • die Reichweite der urheberrechtlichen Verwertungsbefugnis,
  • die Persönlichkeitsrechte und deren Verhältnis zu den Verwertungsrechten,
  • sowie die Schutzdauer.

Diese Aspekte definieren im Wesentlichen sowohl die konzeptionelle Ausgestaltung als auch die konkreten Regelungen des Urheberrechts. Im Rahmen der Initiative sollen die genannten Punkte mit den heutigen und (soweit absehbaren) zukünftigen Anforderungen an das Urheberrecht abgeglichen werden. In Arbeitsgruppen und Workshops, die nach dem „Multi-Stakeholder-Prinzip“ besetzt werden, soll ermittelt werden, ob und inwiefern hinsichtlich der genannten neuralgischen Punkte des Urheberrechts Änderungsbedarf besteht bzw. welche Fragen bei einer Weiterentwicklung des Urheberrechts geklärt werden müssten. Die Erkenntnisse sollen in einer „Blaupause für ein Urheberrecht für die Informationsgesellschaft“ (Arbeitstitel) zusammengefasst werden. Geplant ist, dass auf Grundlage dieses neuen Modells weiter untersucht wird, wie eine konkrete Umsetzung der einzelnen Aspekte aussehen könnte. Die verschiedenen dazu erforderlichen nationalen und internationalen Prozesse sollen in einer Art Fahrplan beschrieben werden, der die verschiedenen Stationen und institutionellen Linien benennt und Meilensteine aufstellt, an denen der Fortgang der Entwicklung abgelesen werden kann.

Ablaufplan (Okt 2010 bis Ende März 2011)

Die Expertengruppe arbeitet größtenteils online zusammen, wobei der Online-Austausch durch folgende Treffen in Berlin ergänzt wird

  • Zunächst trafen sich die Collaboratory Experten zu einem Workshop am 15. November im New Thinking Store Berlin, um sich auf ein Arbeitsprogramm zu einigen.
  • Mitte Dezember (14. Dez.) luden wir ca. 50 hochkarätige Vordenker zu Vorträgen und für erstes Feedback zu einer Deliberationsveranstaltung in Berlin ein.
  • Am 19. Januar 2011 diskutierten wir im zweiten Workshop des Expertenkreises anhand einer bis dahin erstellten ersten Vorlage die bisherigen Ergebnisse und bereiteten das mittelfristige Vorgehen vor.
  • Am Mittwoch den 16. März 2011 präsentierten wir in der ESMT (Schlossplatz 1) Politikern und Policymakern die herausgearbeiteten Zielvorstellungen und diskutierten einen konkreten Fahrplan zur mittel- bis langfristigen Umsetzung.
Autoren
Sebastian Haselbeck
Gordon Süß
Janina Gera
Tom Schlansky
Sebastian Haselbeck
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