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Whitepaper OER Anhang 3

Whitepaper OER Anhang 3

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Open Educational Resources (OER) für Schulen in Deutschland

Whitepaper zu Grundlagen, Akteuren und Entwicklungsstand im März 2012, v1.0

M. Bretschneider, J. Muuß-Merholz, F. Schaumburg. Internet & Gesellschaft Co:llaboratory - CC 3.0 BY (DE)

Anhang 3: Creative Commons Lizenzen

Die Lizenzen liegen in zwei verschiedenen Versionen vor: Zum einen in einer auch Laien verständlichen Kurzform, der sog. „Commons Deed“ und zum anderen in der juristisch gültigen Langform.[1] Die aktuelle Version der Lizenzen ist Version 3.0.

Insgesamt gibt es sechs verschiedene Lizenztypen, die dem Nutzer unterschiedlich weit reichende Rechte bzw. Pflichten einräumen:

  1. Namensnennung des Urhebers
  2. Namensnennung, keine Bearbeitung des Materials
  3. Namensnennung, keine kommerzielle Verwendung
  4. Namensnennung, Weitergabe unter gleichen Lizenzbedingungen
  5. Namensnennung und weder Bearbeitung noch kommerzielle Verwendung
  6. Namensnennung, keine kommerzielle Verwendung und Weitergabe unter gleichen Bedingungen

Für jede Lizenzform gibt es eigene Symbole, die in einer Übersicht[2] bei Wikipedia dargestellt und erklärt werden. Die Lizenzen liegen inzwischen in zahlreichen Sprachen vor, darunter Englisch, Deutsch, Spanisch, und Chinesisch.

Will man eine CC-Lizenz verwenden, kann man auf der entsprechenden Seite[3] von Creative Commons die gewünschten Lizenzbedingungen angeben, die angewandte Rechtsordnung auswählen und optionale Angaben machen, aus denen dann ein HTML-Code generiert wird. Dieser lässt sich dann auf der eigenen Website einbinden. Soll die Lizenz für einen Text in Buch- oder PDF-Form gelten, bietet eben diese Seite auch einen Text zu Kopieren in das Dokument an. In jedem Fall, wie auch bei der Variante für Websites, muss die Lizenz für den Nutzer deutlich sichtbar platziert werden. Till Kreutzer weist darauf hin, dass sie nur dann gültig ist, wenn der Nutzer weiß, welche Lizenz gilt:

„Dieser Hinweis ist für das Funktionieren der Open-Content-Lizenzierung elementar: Die Nutzer müssen auf die Anwendbarkeit und den Inhalt der Open-Content-Lizenz hingewiesen werden, damit der Lizenzvertrag zustande kommen kann. Ohne entsprechende Kenntnis des Nutzers von der Anwendbarkeit dieser Bedingungen kann er die Rechte aus der Lizenz nicht erhalten. Es kommt dann nicht zu einem Vertragsschluss.“[4]

Ein Beispiel für einen Lizenzhinweis für einen Text findet sich am Ende dieses Dokuments.

Folgende Quellen neben den Erläuterungen hier bieten weiterführende Informationen zu Creative Commons-Lizenzen und ihrer Verwendung:

Die Bedeutung der Lizensierungsmöglichkeit, wie Creative Commons sie bietet, ist für OER elementar: Zum einen ist die einfache Verwendung durch den mehrstufigen Aufbau mit Commons Deed und juristisch gültiger Langversion gewährleistet. Zum anderen stellen die CC-Lizenzen eine Erweiterung des Urheberrechts dar, weil sie dem Rechteinhaber eine Abstufung der Nutzungsrechte ermöglichen, die bisher nicht existierte.


  1. vgl. z.B. http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/ [gesichtet: 2012-03-08]
  2. http://de.wikipedia.org/wiki/Creative_Commons [gesichtet: 2012-03-08]
  3. http://creativecommons.org/choose/?lang=de [gesichtet: 2012-03-08]
  4. Till Kreutzer (2011): Open Content Lizenzen - Ein Leitfaden für die Praxis. Bonn: Deutsche UNESCO-Kommission e.V., S.64
  5. http://creativecommons.org [gesichtet: 2012-03-08]
  6. http://de.creativecommons.org/ [gesichtet: 2012-03-08]
  7. http://irights.info/userfiles/DUK_opencontent_FINAL.pdf [gesichtet: 2012-03-08]
  8. http://www.cc-your-edu.de/ [gesichtet: 2012-03-08]
Autor
Kristin Narr
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